Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: August 2025
Anbieter:
MysterySolutions GmbH
Theresienhöhe 5
80339 München
Deutschland
Vertreten durch den Geschäftsführer: Mike Kleist
Handelsregister: HRB 302617
Registergericht: Amtsgericht München
E-Mail: info@mystery-rooms.com
Telefon: +49-179-2117850
Website: www.mystery-solutions.com , www.mystery-hotels.com
Umsatzsteuer-ID gemäß § 27a UStG: DE456013338
Abschnitt A: Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen der MysterySolutions GmbH (nachfolgend „Anbieter“) und ihren Geschäftskunden über den Kauf, die Miete oder die zeitlich begrenzte Bereitstellung von Escape Room-Konzepten – insbesondere der mobilen SMART-Produktreihe.
Die AGB gelten unabhängig davon, ob es sich um stationäre oder mobile Escape Rooms handelt, und finden Anwendung bei einmaligen Eventformaten ebenso wie bei dauerhafter Nutzung.
Sonderregelungen für individuelle Projekte oder exklusive Nutzungsrechte werden vertraglich ergänzend geregelt.
Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt diesen ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragsschluss
Der Vertrag kommt durch Annahme eines schriftlichen Angebots oder durch konkludentes Handeln des Kunden (z. B. Zahlung, Mitwirkung, Materialannahme) zustande.
Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
Der Kunde erklärt sich mit diesen AGB einverstanden, sofern sie ihm vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt wurden.
§ 3 Preise, Zahlung und Eigentumsvorbehalt
Alle Preise verstehen sich netto zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
Sofern nicht anders vereinbart, gilt folgende Zahlungsmodalität:
50 % bei Auftragserteilung
50 % nach Projektabschluss bzw. Lieferung
Teilzahlungen oder abweichende Zahlungspläne können im Angebot geregelt werden.Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben alle gelieferten Produkte im Eigentum des Anbieters.
§ 4 Haftung
Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.
Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung auf typische, vorhersehbare Schäden begrenzt.
Eine weitergehende Haftung, insbesondere für mittelbare Schäden oder entgangenen Gewinn, ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
§ 5 Datenschutz und Drittanbieter
Der Anbieter verwendet zur Leistungserbringung etablierte Tools und Plattformen (z. B. Google Workspace, HubSpot, Pipedrive, Zapier).
Mit allen eingesetzten Dienstleistern bestehen gültige Auftragsverarbeitungsverträge (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO.
Weitere Informationen zur Datenverarbeitung finden sich in der Datenschutzerklärung unter:
www.mystery-solutions.com/datenschutz
Abschnitt B: Escape Rooms und SMART-Produkte
§ 6 Leistungsumfang
Der Anbieter liefert spielfertig vorbereitete Escape Room-Konzepte, bestehend aus:
Spielinhalten (Story, Rätselmechanik, Ablauf)
elektronischen Modulen (bis max. 12 V)
analogen Komponenten (Requisiten, Schlösser etc.)
technischen Dokumentationen
optionalen CI-Anpassungen (Trailer, Branding)
Die Ausstattung ist konzipiert für den Einsatz in vom Kunden bereitgestellten, möblierten Räumen.
Bauliche Leistungen wie Wandbau, Elektroinstallationen mit 220 V, Bodenarbeiten oder raumtechnische Umbauten sind nicht Vertragsbestandteil, außer sie wurden ausdrücklich beauftragt.
Die mobile SMART-Produktreihe wird als vollständiges Set (z. B. mit Koffer, Tablets, analogen Modulen) bereitgestellt und kann gekauft, gemietet oder temporär genutzt werden.
§ 7 Eigentum und Nutzungsrechte
Bei Kauf geht das Eigentum an den gelieferten physischen Komponenten auf den Kunden über.
Geistige Eigentumsrechte (z. B. Story, Software, Rätsellogik, Trailer) verbleiben beim Anbieter.
Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zur kommerziellen Nutzung an einem vereinbarten Standort.
Eine Nutzung an mehreren Standorten, Weiterveräußerung oder Vervielfältigung bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
Technische Umsetzungen (z. B. Rätsel mit elektronischer Steuerung) erfolgen durch den Anbieter. Installationen außerhalb des mitgelieferten Systems (z. B. Netzstrom, bauliche Veränderungen) liegen in der Verantwortung des Kunden.
§ 8 Miete und Eventnutzung
Mietverträge werden auf unbestimmte Zeit geschlossen und können mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende gekündigt werden.
Für temporäre Nutzungen (z. B. Events, Pop-Up-Räume) wird der Zeitraum individuell vereinbart.
Mietgegenstände bleiben Eigentum des Anbieters. Der Kunde verpflichtet sich zur pfleglichen Behandlung.
Funktionsstörungen und Schäden sind dem Anbieter unverzüglich anzuzeigen.
§ 9 Gewährleistung und Support
Bei Kauf gilt eine Gewährleistungsfrist von 12 Monaten.
Verschleißteile (z. B. Kabel, Knöpfe, Hüllen, Requisiten) sind von der Gewährleistung ausgenommen.
Der Anbieter gewährt im ersten Jahr einen kostenlosen Support- und Austauschservice für defekte Funktionselemente.
Nach Ablauf dieser Frist sind Ersatzleistungen kostenpflichtig und erfolgen gemäß Preisliste.
Bei Mietverträgen ist der Anbieter für die Instandhaltung verantwortlich, sofern nicht anders vereinbart.
Abschnitt C: Individuelle Spielentwicklung und Kampagnen
§ 10 Leistungsgegenstand
Der Anbieter konzipiert und realisiert individuell entwickelte Escape Games, Gamification-Formate, Storywelten und Kampagnenlösungen für Kunden aus Wirtschaft, Kultur und Bildung.
Die Leistungen umfassen Konzeption, Storydesign, technische Umsetzung, CI-Integration sowie Beratung.
Sofern nicht anders vereinbart, handelt es sich um einen Dienstvertrag (§ 611 BGB). Ein werkvertraglicher Erfolg wird nur bei ausdrücklicher Vereinbarung geschuldet.
§ 11 Nutzungsrechte und Referenznutzung
Der Kunde erhält ein nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vertraglich vereinbarten Zweck und Zeitraum.
Die Nutzung außerhalb dieses Zwecks sowie die Weitergabe an Dritte ist untersagt.
Der Anbieter ist berechtigt, das Projekt nach Abschluss als Referenzprojekt öffentlich zu präsentieren (z. B. Website, Social Media, Präsentationen), sofern der Kunde dem nicht ausdrücklich widerspricht.
Rechte an nicht realisierten Ideen verbleiben vollständig beim Anbieter.
§ 12 Datenschutz bei Kampagnen
Bei Projekten mit Erhebung personenbezogener Daten (z. B. Bewerberaktionen) ist der Kunde für die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben (z. B. Einwilligungen) verantwortlich.
Der Anbieter stellt auf Wunsch eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV) zur Verfügung.
Abschnitt D: Schlussbestimmungen
§ 13 Gerichtsstand und Rechtswahl
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist München, sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB ist.
§ 14 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
